PV-Anlage und Hofübergabe: Wie Landwirte dabei Geld sparen können

PV-Anlage und Hofübergabe: Wie Landwirte dabei Geld sparen können

Wenn ein landwirtschaftlicher Hof an die nächste Generation übergeht, begleitet zunehmend auch Solarinfrastruktur diesen Schritt. Mehr als ein Viertel der deutschen Agrarbetriebe produziert mittlerweile Solarstrom – auf Stallgebäuden, Scheunen oder Freiflächen. Die damit verbundene langfristige Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die häufig noch laufenden Finanzierungen machen Solarmodule zu einem bedeutenden Vermögensbestandteil, der bei der Betriebsübergabe sorgfältig bedacht werden muss.

Gleichzeitig haben sich steuerliche Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren verändert. Seit 2022 gelten neue Freigrenzen für kleinere Anlagen, die ertragssteuerlich besonders behandelt werden. Für Übergeber und Übernehmer stellt sich deshalb die Frage: Bleibt die Solaranlage beim Altenteil oder wandert sie mit dem Betrieb an die junge Generation?

Steuerliche Schwellenwerte prägen die Entscheidung

Ein zentraler Faktor ist die 30-kWp-Grenze. Bis zu dieser installierten Leistung – bei mehreren Anlagen auf demselben Grundstück bis zu 100 kWp – besteht seit Januar 2022 Einkommensteuerfreiheit für Solarerträge. Oberhalb dieser Schwelle gilt die Anlage steuerlich als gewerblich, der Betreiber erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb und muss jährliche Einnahmen versteuern. Auf vielen landwirtschaftlichen Hofstellen überschreiten Dachanlagen auf Ställen oder Hallen diese Marke jedoch problemlos.

Bei einer Betriebsübergabe bewirkt die Zuordnung der Solaranlage unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Wird die Anlage gemeinsam mit dem Hof übertragen, geht sie in den Besitz des Nachfolgers über – samt laufenden Vergütungsansprüchen und Restschulden. Behält der Übergeber hingegen die Anlage zurück und versorgt den Hof als externer Lieferant, bleibt er selbst Eigentümer und Betreiber. Diese zweite Variante wird vor allem dann gewählt, wenn die Solaranlage zur Einkommenssicherung im Ruhestand beitragen soll.

Übergabemodelle im Vergleich

Drei grundlegende Varianten haben sich in der landwirtschaftlichen Praxis etabliert:

  • Vollübertragung: Die Solaranlage wird zusammen mit Grund und Boden sowie Gebäuden an den Hofnachfolger übertragen. Vorhandene Darlehen können entweder abgelöst oder vom Nachfolger weitergeführt werden. Diese Lösung ist in rechtlicher Hinsicht am einfachsten und vermeidet Doppelstrukturen.
  • Rückhalt im Altenteil: Der Übergeber behält die Solaranlage als eigenständige Einkommensquelle. Der Hof nutzt den erzeugten Strom entweder als Mieter der Dachfläche oder kauft Strom zu intern vereinbarten Konditionen. Ein schriftlicher Vertrag regelt Nutzung, Wartung und Haftung.
  • Gestaffelte Übertragung: Kleinere Anlagen bis 30 kWp wandern sofort an den Nachfolger, während größere Anlagen im Eigentum der Elterngeneration verbleiben. Diese Mischform erlaubt flexible Einkommensverteilung und nutzt gleichzeitig steuerliche Freibeträge optimal aus.

Vertragsgestaltung und laufende Verpflichtungen

Bleibt die Anlage beim Übergeber, muss ein Stromliefervertrag die Versorgung des Hofes regeln. Darin sind Preisgestaltung, technische Wartung und Versicherungsfragen zu klären. Wer zahlt für Reparaturen am Dach? Wer trägt die Kosten für den Wechselrichtertausch? Solche Details können später zu Konflikten führen, wenn sie nicht frühzeitig schriftlich fixiert werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Einspeisevergütung. EEG-Verträge laufen typischerweise über 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Bei einer Übertragung muss der Netzbetreiber informiert werden, die Vergütung läuft jedoch nahtlos weiter. Steuerlich entsteht ein Übergang des Wirtschaftsguts – bei einer unentgeltlichen Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge kann die sogenannte Buchwertfortführung genutzt werden, um stille Reserven nicht sofort aufzudecken.

Finanzierung und Tilgung in der Übergangsphase

Viele Solaranlagen wurden über Fremdkapital finanziert. Bankkredite für Photovoltaikanlagen haben oft Laufzeiten von 10 bis 15 Jahren, während die EEG-Vergütung zwei Jahrzehnte garantiert ist. Bei einer Hofübergabe nach etwa zehn Betriebsjahren ist die Anlage zwar teilweise entschuldet, aber noch nicht abbezahlt.

Ein entscheidender Punkt ist die Schuldenübernahme. Übernimmt der Hofnachfolger die Restschuld, mindert dies den Übergabewert und kann als Teil der Gegenleistung gewertet werden – was wiederum Einfluss auf die Steuerlast und die Abfindungen weichender Erben hat.

Regionale Unterschiede und Verbreitung

Die Bedeutung von Solaranlagen in Hofübergaben variiert regional stark. In Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen – Bundesländern mit hoher Dichte an Viehhaltung und großen Dachflächen – spielen Solarmodule in mehr als der Hälfte aller Betriebsnachfolgen eine Rolle. In anderen Regionen, insbesondere im Osten Deutschlands, dominieren größere Freiflächenanlagen, die oft als eigenständige Gesellschaften organisiert sind und daher anders behandelt werden.

Zudem nehmen sogenannte Agri-Photovoltaik-Anlagen zu, bei denen landwirtschaftliche Produktion und Energiegewinnung kombiniert werden. Solche Projekte erfordern in der Übergabeplanung eine differenzierte Betrachtung, da sie sowohl landwirtschaftliche als auch gewerbliche Elemente vereinen.

Beratung und rechtliche Absicherung

Die Kombination aus Steuerrecht, Energierecht und Erbrecht macht eine fundierte Beratung unverzichtbar. Steuerberater mit Erfahrung im Agrarbereich können die optimale Struktur für den Einzelfall ermitteln. Notarielle Verträge sichern die Übertragung rechtlich ab und schaffen Klarheit gegenüber Banken, Netzbetreibern und Finanzbehörden.

Wer die Übergabe einer Solaranlage ohne fachliche Begleitung plant, riskiert unerwartete Steuernachzahlungen und langwierige Konflikte innerhalb der Familie.

Besonders wichtig ist die frühzeitige Einbindung aller Beteiligten. Weichende Erben müssen über den Wert der Anlage informiert werden, da dieser in die Abfindungsberechnung einfließt. Eine transparente Kommunikation und eine faire Bewertung tragen dazu bei, Streitigkeiten zu vermeiden.

Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung durch qualifizierte Fachleute.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich den Netzbetreiber informieren, wenn die Solaranlage bei der Hofübergabe den Besitzer wechselt?

Ja, der Netzbetreiber muss über den Eigentümerwechsel informiert werden. Die EEG-Einspeisevergütung läuft jedoch unter den gleichen Konditionen weiter, solange die Anlage technisch unverändert bleibt und die Meldepflichten erfüllt werden.

Kann ich die Solaranlage zurückbehalten und trotzdem den Hof an meinen Nachfolger übergeben?

Ja, das ist möglich. In diesem Fall bleibt die Anlage in Ihrem Eigentum und Sie versorgen den Hof als externer Stromlieferant. Ein schriftlicher Vertrag sollte Nutzungsrechte, Wartung und Vergütung regeln, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Welche steuerlichen Vorteile bietet die 30-kWp-Grenze bei der Übergabe?

Anlagen bis 30 kWp sind seit 2022 von der Einkommensteuer befreit. Wenn Sie eine solche Anlage im Altenteil behalten, erzielen Sie steuerfreie Einkünfte. Bei größeren Anlagen müssen Gewinne dagegen versteuert werden.

Was passiert mit laufenden Krediten für die Solaranlage bei der Hofübergabe?

Laufende Darlehen können entweder vom Übergeber abgelöst oder vom Nachfolger übernommen werden. Die Schuldenübernahme mindert den Übergabewert und muss in der steuerlichen Bewertung sowie bei Abfindungen für weichende Erben berücksichtigt werden.

Wie wird der Wert einer Solaranlage bei der Hofübergabe ermittelt?

Der Wert ergibt sich aus der Restlaufzeit der EEG-Vergütung, der installierten Leistung, dem technischen Zustand und eventuellen Restschulden. Fachgutachten oder Bewertungen durch Steuerberater helfen, einen fairen Ansatz für die Erbausgleichszahlung zu finden.

Felix Wagner

Geschrieben von Redakteur Wissenschaft & Natur

Felix Wagner

Felix studierte Biologie mit Vertiefung in Ökologie und berichtete danach fünf Jahre aus dem Wissenschaftsjournalismus, bevor er 2018 zu Initium Baden wechselte. Er übersetzt komplexe Forschungsergebnisse aus Umwelt- und Verhaltenswissenschaften in verständliche Beiträge. Besonders interessiert ihn die Schnittstelle zwischen Artenschutz und urbanen Lebensräumen.

Alle Artikel lesen →
ModellVorteil für ÜbergeberVorteil für Übernehmer
VollübertragungKlare Trennung, keine laufenden VerwaltungsaufgabenVolle Kontrolle, langfristige Einnahmen
Rückhalt im AltenteilZusatzeinkommen im RuhestandKeine Übernahme von Altschulden
Gestaffelte LösungSteuerfreie Kleinanlage bleibtModerate Schuldenlast, Flexibilität